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Immobilienrecht Nürnberg

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Wurm

Der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien sind sowohl im privaten, als auch im gewerblichen Bereich Geschäfte von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Fehler bei der Vertragsgestaltung, der Übernahme oder der Begründung von Nießbrauchsrechten, Grunddienstbarkeiten oder Grundpfandrechten, sowie bei der Finanzierung können sich Existenz vernichtend auswirken.

Häufig bestehen bei Erwerbern von Mehrfamilienhäusern falsche Vorstellungen über die Rentabilität, wenn zum Verkauf stehende Objekte mit der Angabe von erzielbaren Mieten angepriesen werden. Bei langandauernden Mietverhältnissen kommt es häufig vor, dass die vereinbarten Mieten deutlich unterhalb der ortsüblichen Miete liegen. Da der Käufer zunächst in die bestehenden Mietverhältnisse kraft Gesetzes eintritt, ist es oft ein langwieriger Prozess, die Mieten auf das ortsübliche Niveau anzupassen.

Wenn Sie als Eigentümer eine Immobilie verkaufen möchten und sich hierfür rechtlich absichern möchten, oder als Käufer vor Vertragsabschluss eine kompetente rechtliche Beratung wünschen oder auf anderen Gebieten des Immobilienrechts eine Beratung oder eine rechtliche Vertretung wünschen, stehe ich Ihnen aufgrund jahrzehntelanger praktischer Erfahrung in der Immobilienwirtschaft als Experte für Immobilienrecht gerne zur Verfügung und vertrete Ihre Interessen konsequent.

Seit 1991 berate und vertrete ich meine Mandanten vor allem bei folgenden Angelegenheiten:

  • Immobilienkauf und Verkauf
  • Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen
  • Nießbrauch und Wohnrecht
  • Grunddienstbarkeiten
  • Überbau
  • Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung
  • Miet- und Pachtrecht

Im Miet- und Pachtrecht beschränke ich meine Tätigkeit auf die vertragliche Gestaltung, sowie die Begründung und Beendigung (Kündigung, oder Aufhebungsvertrag) von Miet- und Pachtverhältnissen. Rechtsstreitigkeiten um Mietminderung und Nebenkostenabrechnungen sind nicht Gegenstand meiner Tätigkeit.